Bringing Mothers Back to work
Elternzeit – Regelungen in Ländern der EU
Eine der wichtigsten Etappen im Leben junger Eltern ist die Geburt eines Kindes, und die Frage nach der Elternzeit ist in dieser Zeit von zentraler Bedeutung. Die Europäische Union (EU) umfasst eine Vielzahl von Mitgliedsstaaten, von denen jeder seine eigenen Regelungen und Gesetze zur Elternzeit hat. Diese Vielfalt spiegelt die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Unterschiede innerhalb der EU wider.
Nachfolgend werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Elternzeit – Regelungen in Ländern der EU. Dieser Überblick soll dazu dienen, einen besseren Einblick in die Vielfalt der europäischen Elternzeitpolitik zu gewinnen und zu verstehen, wie diese Regelungen das Leben von jungen Familien in den verschiedenen EU-Ländern beeinflussen.
Obwohl die EU-Richtlinien gewisse Mindeststandards für die Elternzeit festlegen, haben die Mitgliedsstaaten dennoch Spielraum, ihre eigenen nationalen Regelungen zu gestalten. Dies führt zu einer breiten Palette von Ansätzen und Möglichkeiten für Eltern in der gesamten Europäischen Union.
Diese Übersicht soll nicht nur eine informative Ressource für Eltern und werdende Eltern in der EU darstellen, sondern auch dazu beitragen, die Bedeutung der Elternzeitpolitik für die Gestaltung der Familienleben und der Arbeitswelt in Europa zu erkennen.
Diese Übersicht wurde im Rahmen des Projektes MothersCan erstellt.
Elternzeit – Regelungen in Belgien
Schutzfrist vor der Geburt des Kindes
6 Wochen
Der Schwangerschaftsurlaub kann zwischen 6 Wochen und 7 Tagen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin genommen werden. Eine Woche vor der Entbindung ist eine obligatorische Ruhezeit.
Mutterschaftsurlaub (Schutzfrist nach der Geburt)
9 Wochen
Mutterschaftsurlaub: muss für mindestens 9 Wochen genommen werden (maximal 14 Wochen bei Verschiebung des Schwangerschaftsurlaubs).
Mutterschaftsurlaubsvergütung: für die ersten 30 Tage 82 % des nicht gedeckelten Gehalts ab dem 31. Tag und 75 % des gedeckten Gehalts im Falle einer Verlängerung.
Elternzeit und Vaterschaftsurlaub
Elternzeit
Es gibt 4 Arten, alle bis zum Alter von 12 Jahren:
- Vollständige Unterbrechung: Maximal 4 Monate,
- Teilweise Unterbrechung: Maximal 8 Monate,
- 1/5 Unterbrechung: 20 Monate,
- 1/10 Unterbrechung: max. 40 Monate.
Vaterschaftsurlaub
20 Tage.
Während der ersten 3 Tage dieses Urlaubs zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt. Die folgenden Tage werden auf der Grundlage der Gegenseitigkeit mit bis zu 82 % des Bruttogehalts vergütet.
Elternzeit – Regelungen in der Tschechischen Republik
Schutzfrist vor der Geburt des Kindes
8 bis 6 Wochen (optional)
Mutterschaftsurlaub (Schutzfrist nach der Geburt)
6 Wochen (obligatorisch)
20 bis 22 Wochen / 29 bis 31 Wochen bei Mehrlingsgeburten (fakultativ). Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 % des reduzierten Tageseinkommens.
Elternzeit und Vaterschaftsurlaub
Elternzeit
Elternurlaub bis zum 3. Geburtstag für jeden Elternteil.
Elterngeld bis zum Alter von 4 Jahren möglich (Elternteil nimmt unbezahlten Urlaub von der Arbeit).
Elternzeit – Regelungen in Frankreich
Schutzfrist vor der Geburt des Kindes
6 Wochen
Mutterschaftsurlaub (Schutzfrist nach der Geburt)
10 Wochen
Mutterschaftsurlaubsgeld
Der Höchstbetrag des Mutterschafts-Tagegeldes beträgt 95,22 € pro Tag vor Abzug von 21 % Gebühren.
Erziehungsurlaub und Vaterschaftsurlaub
Erziehungsurlaub
Es gibt 3 Arten:
1. der gesamte Elternurlaub 428,71 €,
2. Teilzeit-Elternurlaub (max. 50%) 277,14 €,
3. Teilzeit-Elternurlaub (50% bis 80%) 159,87 €.
Vaterschaftsurlaub
25 Tage für ein Kind, 32 Tage (bei Mehrlingsgeburten).
Dieser Urlaub kommt zu dem 4-tägigen Urlaub hinzu, der nach dem 3-tägigen Geburtsurlaub genommen werden muss. Festes Tagegeld von 60,26 € pro Tag.
Elternzeit – Regelungen in Deutschland
Schutzfrist vor der Geburt des Kindes
6 Wochen mit regelmäßigem Einkommen
Mutterschaftsurlaub (Schutzfrist nach der Geburt)
8 Wochen mit regelmäßigem Einkommen
Elternzeit und Vaterschaftsurlaub
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternurlaub mit regelmäßigem Einkommen.
Elternzeit – Regelungen in Griechenland
Schutzfrist vor der Geburt des Kindes
8 Wochen mit staatlichem Einkommen.
Findet die Geburt vor dem ursprünglichen Geburtstermin statt, werden die ersten 8 Wochen nach der Geburt als Ausgleich für die gesamten 17 Wochen Mutterschaftsurlaub gewährt. Findet die Geburt nach dem ursprünglichen Geburtstermin statt, wird die Schutzfrist bis zur Geburt verlängert, ohne dass sich der gesamte Mutterschaftsurlaub entsprechend verringert.
Mutterschaftsurlaub (Schutzfrist nach der Geburt)
9 Wochen mit regelmäßigem Einkommen
Elternzeit und Vaterschaftsurlaub
Elternzeit
Elternurlaub kann bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes gewährt werden. Um ihn in Anspruch nehmen zu können, müssen erwerbstätige Mütter mindestens ein Jahr lang ununterbrochen oder vorübergehend beim Arbeitgeber beschäftigt sein, es sei denn, eine besondere Rechtsvorschrift sieht eine günstigere Regelung vor: ein Dekret, eine Verordnung, ein Tarifvertrag, eine Verwaltungsentscheidung oder eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Der Elternurlaub wird unentgeltlich und auf Antrag, einmalig oder in Abschnitten, auf entsprechenden Antrag, in dem Beginn und Ende angegeben sind, für mindestens vier Monate gewährt. Jeder erwerbstätige Elternteil hat dieses Recht und kann es nicht übertragen.
Vaterschaftsurlaub
14 Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub.
Die Mutter hat Anspruch auf eine Übertragung von bis zu sieben Monaten Sonderurlaub auf den Vater, wenn der Vater mit einem befristeten oder unbefristeten Vertrag in Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung angestellt ist. Solange der Vater den von der Mutter gewährten Urlaub nimmt, hat er Anspruch auf die Leistungen und Folgen des Versicherungsschutzes.
Elternzeit – Regelungen in Rumänien
Schutzfrist vor der Geburt des Kindes
1. 62 Tage mit regelmäßigem Einkommen
2. Mutterschaftsurlaub mit hohem Risiko – zwischen 21 und 120 Tagen (nur im Falle einer Schwangerschaft mit medizinischen Risiken)
Mutterschaftsurlaub (Schutzfrist nach der Geburt)
63 Tage mit regelmäßigem Einkommen.
Elternzeit
1. bis zu 2 Jahre für jeden Elternteil
2. bis zu 3 Jahre für jeden Elternteil im Falle eines behinderten Kindes
Elternzeit -Regelungen in Spanien
Schutzfrist vor der Geburt des Kindes
Der Mutterschaftsurlaub kann bis zu 4 Wochen (bzw. 10 Wochen mit ärztlicher Genehmigung) vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnen, ist jedoch fakultativ.
Im Rahmen der Reform des Abtreibungsgesetzes, das im Juni 2023 in Kraft getreten ist, wurde auch ein neuer fakultativer Urlaub genehmigt, der es Frauen ermöglicht, ab der 39. Schwangerschaftswoche eine Auszeit zu beantragen, unabhängig davon, ob sie Schwangerschaftskomplikationen haben oder das Risiko einer Frühgeburt besteht.
Mutterschaftsurlaub (Schutzfrist nach der Geburt)
Am Ende des Mutterschaftsurlaubs haben Mütter Anspruch auf bezahlten Urlaub zum Stillen ihres Kindes, der neun Monate lang eine Stunde pro Tag und Kind beträgt. Darüber hinaus haben Mutter oder Vater das Recht, unbezahlten Urlaub zu beantragen, bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Im Falle einer Frühgeburt oder eines Krankenhausaufenthalts des Kindes kann der Mutterschaftsurlaub auf bis zu 13 weitere Wochen verlängert werden, je nachdem, wie viele Tage das Kind im Krankenhaus verbracht hat. Alternativ haben die Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um ein Kind unter 12 Jahren zu betreuen. Diese Reduzierung kann zwischen einem Achtel und der Hälfte der täglichen Arbeitszeit betragen, und das Gehalt des Arbeitnehmers wird anteilig gekürzt. Darüber hinaus gewährt der Staat ab 2019 während des 16-wöchigen Elternurlaubs ein Geburts- und Betreuungsgeld in Höhe von 1000 €/Monat (es muss jedoch ein Antrag gestellt werden, um berücksichtigt zu werden). Zusätzlich sieht das neue Familiengesetz ein monatliches Erziehungsgeld von 100 EUR für Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren und eine Beihilfe von maximal 8 Wochen für die Betreuung von Kindern bis zu 8 Jahren vor.
Elternzeit
16 Wochen für jeden Elternteil (6 Wochen sind nach der Geburt obligatorisch) mit regelmäßigem Einkommen oder 18 Wochen, wenn das Kind eine Behinderung hat.
Bei Mehrlingsgeburten gibt es 2 zusätzliche Wochen pro Baby (bei Zwillingen wären es 18 statt 16 Wochen).